Gegen die Kriminalisierung von Kommunisten

Gegen die Kriminalisierung von Kommunisten

Klaus Markstein
14. August 2021
LLCO.org

„Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“

– Martin Niemöller1

Am Dienstag den 3. August fand in Meiningen ein Gerichtsprozess statt, der von äußerster Bedeutung für jeden progressiv denkenden Menschen in Deutschland sein sollte. Der ehemalige Vorsitzende der MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands), Stefan Engel, klagte gegen seine scheinbar willkürliche Einstufung als Gefährder.2

Hintergrund: Was ist passiert? Was bedeutet es, ein „Gefährder“ zu sein?

Stefan Engel war 2018 einer von mehreren Schirmherren des „3. Rebellischen Musikfestivals“, auf dem antifaschistische und progressive Künstler auftraten. Geplant war auch ein Auftritt der türkischen Band Grup Yorum. Diese hat Verbindungen zu revolutionären, türkischen Bewegungen, die in Deutschland verboten sind. Grup Yorum selbst ist jedoch keine verbotene Organisation. Die örtliche Polizei nahm dies trotzdem als Anlass, um Engel ein Schreiben zu schicken, in dem sie ankündigte, gegen alle Beteiligten des Festivals vorzugehen, um die Unterstützung von Terrorismus zu verhindern. Das Gericht stellte später fest, dass dieses Schreiben als Gefährderanschreiben zu verstehen sei. Und auch nachdem Grup Yorums Auftrittsverbot vom Verwaltungsgericht Meiningen zurückgenommen wurde, blieb die Einstufung als Gefährder für die nächsten drei Jahre bestehen.3,4,5

Mit einer solchen Einstufung gehen weitgehende Einschränkungen einher. Im Fall von Stefan Engel bedeutete dies, dass ihm Konten gekündigt wurden und dass er im Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz sogar zur Fahndung ausgeschrieben wurde.6 Seltsam ist dabei jedoch, dass Engel als einziger der Schirmherren des Rebellischen Musikfestivals, zu denen auch der bekannte deutsche Rapper Max Herre gehörte, einen solchen Gefährderbrief erhielt.

Urteil

Das Verwaltungsgericht Meiningen entschied schließlich am 3. August, dass die Einstufung als Gefährder völlig ungerechtfertigt war. Die notwendigen Rechtsgrundlagen seien in keinster Weise erfüllt gewesen. Engel habe sich nie etwas zu schulden kommen lassen und zu keinem Zeitpunkt habe eine konkrete Gefahr bestanden.

Der Gerichtsprozess war von einer Solidaritätskundgebung und einer Demonstration durch die Stadt begleitet. Etwa 200 Menschen aus verschiedenen progressiven Organisationen waren angereist, um ihre Unterstützung zu zeigen. Allen war klar, dass es hier nicht nur um eine einzelne Person geht. Dieses Urteil sollte entscheiden, ob eine willkürliche Entrechtung progressiver Menschen in Deutschland bereits möglich ist.

Dementsprechend bedeutend ist auch das Urteil zugunsten von Stefan Engel. Die revolutionäre Bewegung in Deutschland darf kurz einmal aufatmen. Auf keinen Fall darf sie sich aber auf dem Urteil ausruhen. Offen bleiben viele ungeklärte Fragen, zum Beispiel wie weit Mitglieder der Bundes- und Landesregierung in die Vorgänge verstrickt waren oder ob hinter all dem ein größerer politischer Plan stand.

Die LLCO gratuliert der MLPD und allen ihren Unterstützern dennoch recht herzlich zu ihrem Erfolg!

Quellen

1 Martin-Niemöller-Stiftung. „Als die Nazis die Kommunisten holten…..“. Abgerufen von: http://martin-niemoeller-stiftung.de/martin-niemoeller/als-die-nazis-die-kommunisten-holten

2 t-online (3. August 2021). Gericht: Gefährder-Einstufung der Polizei nicht rechtens. Abgerufen von: https://www.t-online.de/region/id_90564620/gericht-gefaehrder-einstufung-der-polizei-nicht-rechtens.html

3 political-prisoners.net (22.05.2018). ERFOLG: Auftrittsverbot für Grup Yorum ist vom Tisch – Gericht entscheidet für Rebellisches Musikfestival. Abgerufen von: http://political-prisoners.net/item/6067-erfolg-auftrittsverbot-fuer-grup-yorum-ist-vom-tisch-gericht-entscheidet-fuer-rebellisches-musikfestival.html?pop=1&print=1&tmpl=component

4 welt (3. August 2021). Gericht: Gefährder-Einstufung der Polizei nicht rechtens. Abgerufen von: https://www.welt.de/regionales/thueringen/article232921017/Gericht-Gefaehrder-Einstufung-der-Polizei-nicht-rechtens.html

5 juris (4. August 2021). Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Meiningen. Abgerufen von: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA210802884

6 frankfurter info (4. August 2021). Voller Erfolg für Stefan Engel und die MLPD. Abgerufen von: https://www.frankfurter-info.org/news/voller-erfolg-fuer-stefan-engel-und-die-mlpd

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